Psychiatrische Pflege zuhause im Landkreis Böblingen
Für den Landkreis Böblingen bereiten wir den Versorgungsstart vor. Kliniken, Institutsambulanzen und Facharztpraxen können sich schon jetzt bei uns melden.
Betroffene & Angehörige
Wie Sie zu einer Versorgung kommen und was im ersten Termin passiert.
Ablauf ansehen →Kliniken & Praxen
Aufnahmeanfrage stellen. Verordnungsunterlagen bereiten wir vor.
Fall melden →Sie sind Pflegefachkraft?
Psychiatrische Fachpflege im Landkreis Böblingen – ohne Schichtdienst.
Stellen ansehen →In drei Schritten zur Versorgung
Sie müssen sich um nichts allein kümmern. Wir gehen den Weg mit Ihnen.
Anrufen
Sie schildern kurz Ihre Situation. Wir sagen Ihnen, ob eine Versorgung möglich ist – am selben Werktag.
Verordnung klären
Wir sprechen mit der behandelnden Praxis und bereiten die Verordnungsunterlagen vor. Der Arzt prüft und unterschreibt.
Erstgespräch zuhause
Wir kommen zu Ihnen, lernen uns kennen und planen gemeinsam, worum es gehen soll.
Wichtigster Partner vor Ort ist das Psychiatrisches Behandlungszentrum Böblingen (ZfP Calw).
Verbindlich statt unverbindlich
Diese Orte versorgen wir im Landkreis Böblingen
Der Landkreis Böblingen ist dicht besiedelt. Herrenberg grenzt direkt an den Landkreis Calw – von dort aus bereiten wir den Start vor.
Ihr Wohnort steht nicht dabei? Fragen Sie trotzdem an – angrenzende Orte prüfen wir gern und antworten am selben Werktag.
Wie die Verordnung zustande kommt
Psychiatrische häusliche Krankenpflege nach Nr. 27a ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und wird ärztlich verordnet. Im Landkreis Böblingen arbeiten wir dafür eng mit dem Psychiatrischen Behandlungszentrum Böblingen und den Institutsambulanzen in Böblingen, Leonberg und Herrenberg zusammen.
Für Sie heißt das: Ein Anruf genügt. Den Rest klären wir mit der Praxis.
Was Sie wissen möchten
Ab wann versorgen Sie im Landkreis Böblingen?
Wir bereiten den Start derzeit vor. Kliniken, Institutsambulanzen und Facharztpraxen können sich schon jetzt melden – wir informieren Sie, sobald das Team steht.
Was kostet die psychiatrische häusliche Krankenpflege?
Für Sie nichts. pHKP ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an, von der viele Versicherte befreit sind.
Wer darf die Verordnung ausstellen?
Fachärztinnen und Fachärzte für Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Ebenso Ärztinnen und Ärzte in psychiatrischen Institutsambulanzen. Hausärzte können unter bestimmten Voraussetzungen für einen begrenzten Zeitraum verordnen.
Merken die Nachbarn, dass ich Unterstützung bekomme?
Nein. Wir kommen mit neutralen Fahrzeugen und in neutraler Kleidung. Von außen ist nicht erkennbar, wer uns besucht und warum.
Wie lange dauert eine Versorgung?
Das hängt von Ihrer Situation und der ärztlichen Verordnung ab. Üblich sind mehrere Monate mit regelmäßigen Besuchen – Ziel ist immer, dass Sie Ihren Alltag wieder selbst bewältigen.
Was passiert beim ersten Termin?
Wir lernen uns kennen, schauen gemeinsam auf Ihre Situation und besprechen, was Ihnen helfen würde. Daraus entsteht der Maßnahmenplan. Sie entscheiden mit, worum es gehen soll.
Wir suchen Pflegefachkräfte
- Keine Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste
- Einsätze von 1,5 bis 2 Stunden – Beziehungsarbeit statt Minutenpflege
- Vergütung deutlich über TVöD P8
Wir melden uns am selben Werktag
Nennen Sie uns Wohnort, kurz die Situation und eine Rückrufnummer. Alles Weitere klären wir im Gespräch.