Aufnahmeanfrage psychiatrische häusliche Krankenpflege
Für Kliniksozialdienste, Entlassmanagement, psychiatrische Institutsambulanzen, Facharztpraxen und gesetzliche Betreuung. Sie melden den Fall, wir übernehmen den Rest – einschließlich der Verordnungsunterlagen.
Vier Schritte bis zur Versorgung
Fall melden
Formular, Telefon oder E-Mail. Name, Wohnort, Diagnose und Ihr Kontakt genügen.
Zusage am selben Tag
Wir prüfen Kapazität und Gebiet und melden uns am selben Werktag – auch bei einem Nein.
Verordnung vorbereitet
Wir erstellen Behandlungsplan und Verordnungsunterlagen. Sie prüfen und unterschreiben.
Rückmeldung
Aufnahmebestätigung, Verlaufsbericht nach vier Wochen, Anruf bei Krisen, Abschlussbericht.
Fall jetzt melden
Alle Angaben unterliegen der Schweigepflicht. Wenn Sie noch keine Einwilligung haben, melden Sie den Fall gern zunächst anonymisiert – wir klären die Kapazität vorab.
Direkte Durchwahl je Gebiet
Für dringende Fälle rufen Sie am besten direkt in der zuständigen Region an.
| Gebiet | Koordination | Telefon | Status |
|---|---|---|---|
| Landkreis Calw | Manuela Müller | 07441/9252697 | aktiv |
| Landkreis Freudenstadt | Manuela Müller | 07441/9252696 | aktiv |
| Landkreis Ludwigsburg | N. N. | 07441/9252696 | im Aufbau |
| Landkreis Böblingen | N. N. | 07441/9252696 | in Vorbereitung |
| Landkreise Rottweil und Zollernalb | N. N. | 07441/9252696 | in Vorbereitung |
Verordnung und Zusammenarbeit
Wer darf psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen?
Fachärztinnen und Fachärzte für Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Ebenso Ärztinnen und Ärzte in psychiatrischen Institutsambulanzen nach § 118 SGB V. Hausärztinnen und Hausärzte können für einen begrenzten Zeitraum verordnen, wenn eine gesicherte Facharztdiagnose vorliegt.
Wie schnell können Sie aufnehmen?
Auf jede Aufnahmeanfrage melden wir uns am selben Werktag zurück. Nach einer Zusage findet das Erstgespräch in der Regel binnen 48 Stunden statt.
Welche Unterlagen brauchen Sie von uns?
Für die Anfrage genügen Name, Wohnort, Diagnose und ein Ansprechpartner. Die Verordnungsunterlagen einschließlich Behandlungsplan bereiten wir vor – Sie prüfen und unterschreiben.
Bekommen wir eine Rückmeldung zum Verlauf?
Ja. Sie erhalten eine Aufnahmebestätigung mit Namen der zuständigen Fachkraft, nach vier Wochen einen kurzen Verlaufsbericht, bei Krisen einen Anruf am selben Tag und zum Abschluss einen Abschlussbericht mit Empfehlung.
Was ist, wenn der Wohnort außerhalb Ihrer Gebiete liegt?
Fragen Sie trotzdem an. Angrenzende Orte prüfen wir im Einzelfall und sagen Ihnen am selben Werktag verbindlich zu oder ab.
Für die Verordnung maßgeblich
- Häusliche Krankenpflege-RichtlinieGemeinsamer Bundesausschuss
- § 37 SGB V – Häusliche KrankenpflegeGesetzestext beim Bundesministerium der Justiz