Wir sind für Sie da: ☎ Calw: 07441/9252697 ☎ Freudenstadt: 07441/9252696 Unser Flyer

Aufnahmeanfrage psychiatrische häusliche Krankenpflege

Für Kliniksozialdienste, Entlassmanagement, psychiatrische Institutsambulanzen, Facharztpraxen und gesetzliche Betreuung. Sie melden den Fall, wir übernehmen den Rest – einschließlich der Verordnungsunterlagen.

24 hRückmeldung auf jede Anfrage, am selben Werktag
48 hErstgespräch nach Zusage, in der Regel
Muster 12Verordnung inkl. Behandlungsplan von uns vorbereitet
4 WochenVerlaufsbericht, unaufgefordert
Ablauf

Vier Schritte bis zur Versorgung

1

Fall melden

Formular, Telefon oder E-Mail. Name, Wohnort, Diagnose und Ihr Kontakt genügen.

2

Zusage am selben Tag

Wir prüfen Kapazität und Gebiet und melden uns am selben Werktag – auch bei einem Nein.

3

Verordnung vorbereitet

Wir erstellen Behandlungsplan und Verordnungsunterlagen. Sie prüfen und unterschreiben.

4

Rückmeldung

Aufnahmebestätigung, Verlaufsbericht nach vier Wochen, Anruf bei Krisen, Abschlussbericht.

Aufnahmeanfrage

Fall jetzt melden

Alle Angaben unterliegen der Schweigepflicht. Wenn Sie noch keine Einwilligung haben, melden Sie den Fall gern zunächst anonymisiert – wir klären die Kapazität vorab.

Ansprechpartner

Direkte Durchwahl je Gebiet

Für dringende Fälle rufen Sie am besten direkt in der zuständigen Region an.

GebietKoordinationTelefonStatus
Landkreis CalwManuela Müller07441/9252697aktiv
Landkreis FreudenstadtManuela Müller07441/9252696aktiv
Landkreis LudwigsburgN. N.07441/9252696im Aufbau
Landkreis BöblingenN. N.07441/9252696in Vorbereitung
Landkreise Rottweil und ZollernalbN. N.07441/9252696in Vorbereitung
Häufige Fragen

Verordnung und Zusammenarbeit

Wer darf psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen?

Fachärztinnen und Fachärzte für Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Ebenso Ärztinnen und Ärzte in psychiatrischen Institutsambulanzen nach § 118 SGB V. Hausärztinnen und Hausärzte können für einen begrenzten Zeitraum verordnen, wenn eine gesicherte Facharztdiagnose vorliegt.

Wie schnell können Sie aufnehmen?

Auf jede Aufnahmeanfrage melden wir uns am selben Werktag zurück. Nach einer Zusage findet das Erstgespräch in der Regel binnen 48 Stunden statt.

Welche Unterlagen brauchen Sie von uns?

Für die Anfrage genügen Name, Wohnort, Diagnose und ein Ansprechpartner. Die Verordnungsunterlagen einschließlich Behandlungsplan bereiten wir vor – Sie prüfen und unterschreiben.

Bekommen wir eine Rückmeldung zum Verlauf?

Ja. Sie erhalten eine Aufnahmebestätigung mit Namen der zuständigen Fachkraft, nach vier Wochen einen kurzen Verlaufsbericht, bei Krisen einen Anruf am selben Tag und zum Abschluss einen Abschlussbericht mit Empfehlung.

Was ist, wenn der Wohnort außerhalb Ihrer Gebiete liegt?

Fragen Sie trotzdem an. Angrenzende Orte prüfen wir im Einzelfall und sagen Ihnen am selben Werktag verbindlich zu oder ab.

Rechtsgrundlage

Für die Verordnung maßgeblich