Psychiatrische Pflege zuhause in den Landkreisen Rottweil und Zollernalb
Für die Landkreise Rottweil und Zollernalb bereiten wir den Versorgungsstart vor. Kliniken, Institutsambulanzen und Facharztpraxen können sich schon jetzt bei uns melden.
Betroffene & Angehörige
Wie Sie zu einer Versorgung kommen und was im ersten Termin passiert.
Ablauf ansehen →Kliniken & Praxen
Aufnahmeanfrage stellen. Verordnungsunterlagen bereiten wir vor.
Fall melden →Sie sind Pflegefachkraft?
Psychiatrische Fachpflege in den Landkreisen Rottweil und Zollernalb – ohne Schichtdienst.
Stellen ansehen →In drei Schritten zur Versorgung
Sie müssen sich um nichts allein kümmern. Wir gehen den Weg mit Ihnen.
Anrufen
Sie schildern kurz Ihre Situation. Wir sagen Ihnen, ob eine Versorgung möglich ist – am selben Werktag.
Verordnung klären
Wir sprechen mit der behandelnden Praxis und bereiten die Verordnungsunterlagen vor. Der Arzt prüft und unterschreibt.
Erstgespräch zuhause
Wir kommen zu Ihnen, lernen uns kennen und planen gemeinsam, worum es gehen soll.
Wichtigster Partner vor Ort ist das Vinzenz von Paul Hospital in Rottweil.
Verbindlich statt unverbindlich
Diese Orte versorgen wir in den Landkreisen Rottweil und Zollernalb
Beide Landkreise sind weitläufig. Wir organisieren die Versorgung deshalb in Clustern um Rottweil, Balingen, Albstadt und Schramberg.
Ihr Wohnort steht nicht dabei? Fragen Sie trotzdem an – angrenzende Orte prüfen wir gern und antworten am selben Werktag.
Wie die Verordnung zustande kommt
Psychiatrische häusliche Krankenpflege nach Nr. 27a ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und wird ärztlich verordnet. In den Landkreisen Rottweil und Zollernalb arbeiten wir dafür eng mit dem Vinzenz von Paul Hospital mit seinen Institutsambulanzen sowie den niedergelassenen Fachärzten zusammen.
Für Sie heißt das: Ein Anruf genügt. Den Rest klären wir mit der Praxis.
Was Sie wissen möchten
Ab wann versorgen Sie in Rottweil und im Zollernalbkreis?
Wir bereiten den Start derzeit vor. Das Vinzenz von Paul Hospital und die Facharztpraxen der Region können sich schon jetzt bei uns melden.
Was kostet die psychiatrische häusliche Krankenpflege?
Für Sie nichts. pHKP ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an, von der viele Versicherte befreit sind.
Wer darf die Verordnung ausstellen?
Fachärztinnen und Fachärzte für Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Ebenso Ärztinnen und Ärzte in psychiatrischen Institutsambulanzen. Hausärzte können unter bestimmten Voraussetzungen für einen begrenzten Zeitraum verordnen.
Merken die Nachbarn, dass ich Unterstützung bekomme?
Nein. Wir kommen mit neutralen Fahrzeugen und in neutraler Kleidung. Von außen ist nicht erkennbar, wer uns besucht und warum.
Wie lange dauert eine Versorgung?
Das hängt von Ihrer Situation und der ärztlichen Verordnung ab. Üblich sind mehrere Monate mit regelmäßigen Besuchen – Ziel ist immer, dass Sie Ihren Alltag wieder selbst bewältigen.
Was passiert beim ersten Termin?
Wir lernen uns kennen, schauen gemeinsam auf Ihre Situation und besprechen, was Ihnen helfen würde. Daraus entsteht der Maßnahmenplan. Sie entscheiden mit, worum es gehen soll.
Wir suchen Pflegefachkräfte
- Keine Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste
- Einsätze von 1,5 bis 2 Stunden – Beziehungsarbeit statt Minutenpflege
- Vergütung deutlich über TVöD P8
Wir melden uns am selben Werktag
Nennen Sie uns Wohnort, kurz die Situation und eine Rückrufnummer. Alles Weitere klären wir im Gespräch.